Buchungsbedingungen
Hier findest du die online abrufbare und immer aktuellste Version der Buchungsbedingungen für ein Brautstyling bei mir.
Hilfreiche Seiten sind außerdem unter folgenden Buttons abrufbar:
Buchungsbedingungen Brautstyling
1. Gültigkeit des Angebots:
Das erstellte und zugesandte Angebot ist 7 bis maximal 14 Tage gültig. Darüber hinaus bleibt die Gültigkeit nur so lange bestehen, bis der Termin anderweitig vergeben werden kann.
2. Optionale Leistungen:
2.1 Gaststyling: Die Zusatzleistungen für Gäste (Make-up und/oder Haarstyling inkl. Material) sind nur im Ursprungsangebot aufgenommen und gebucht garantiert zeitlich durchführbar. Eine spätere Buchungsanfrage für Gaststylings kann ggf. aufgrund der zeitlichen Verfügbarkeiten nicht mehr erfolgen.
Sollte aufgrund der Anzahl an Zusatzstylings oder einer zeitlichen Komponente ein 2. Hair& Make-up Artist benötigt werden, gelten die Konditionen des zusätzlich angefragten Artists. Gerne empfehle ich weitere Artisten zum Zusatzstyling und frage diese unverbindlich an.
Sollte das Haar der zu stylenden Personen chemisch geglättet worden sein, ist eine haltbare Erstellung von offenen oder halboffenen Frisuren mit Wellen oder Locken nicht möglich!
Auch eine schon weit herausgewachsene chemische Glättung fällt unter oben genannten Fall.
Wird das zu stylende Haar regelmäßig mit Olaplex, Bond Pro, Wellaplex, Smartbond, Fiberplex, K18 oder ähnlichen Produkten zur (glättenden) Pflege behandelt, ist es von Nöten die Produkte mindestens 7 Tage vor Gaststyling durch leichte Pflege- und Renigungsprodukte zu ersetzen. Andernfalls ist ein haltbares Erstellen von Wellen und Locken nicht möglich. Sollte ein Friseurtermin kurz vor den Terminen angesetzt sein, empfiehlt es sich außerdem den Friseur darum zu bitten, Pflegeprodukte dieser oder vergleichbarer Pflegeserien nicht zu verwenden.
Ein Styling von Kinderhaaren biete ich generell nicht an.
Die ggf. zusätzlich gebuchten Stylings für Gäste sind nicht nicht Teil des Braut-Probetermins. Sollte für die Gäste eine Probe erwünscht sein, berechne ich den vereinbarten Stylingpreis je Gast ebenso für das Gast-Probestyling. Auch gesonderte Termine zum Braut-Probetermin sind dann möglich.
Die Dauer für ein Gaststyling bewegt sich, je nach Stylingwunsch und Buchung, zwischen 45min und 1,5 Stunden.
Das Haarstyling für Damen liegt bei 100,84€ netto. Das Makeup für Damen liegt bei 67,23€ netto. Ein Komplettstyling von Haaren und Makeup liegt bei 168,07€ netto. Die Preise verstehen sich inkl. Material und Tageswimpern (Makeup).
2.2 Stylingbegleitung: Eine Stylingbegleitung beinhaltet u.a das Auffrischen des Make-ups und/oder Haarstylings nach der Trauung und/oder während der Feier/des Brautpaarshootings. Auch Hilfe beim Kleid/Schleier ansehnlich zurechtlegen und allgemeiner Unterstützung beim Fotoshooting. (Material inkl.)
Falls die Stylingbegleitung gewünscht ist, ist eine feste Buchung zur direkten Brautstylingbuchung empfohlen. Eine spätere Buchung zur Stylingbegleitung kann ggf. aufgrund fehlender zeitlicher Verfügbarkeit nicht erfolgen. Die Dauer der gewünschten Stylingbegleitungzeit ist bei Buchung festzulegen. Eine kurzfristige nachträgliche Verlängerung der Stylingbegleitungszeit ist nur nach meiner zeitlichen Verfügbarkeit möglich.
Bei kurzfristiger Verkürzung der geplanten Stylingbegleitungszeit (24h oder kürzer vor der geplanten Ankunftszeit meinerseits am Hochzeitstag), fallen die ursprünglich geplanten Stunden als Ausfallhonorar an.
Die Stylingbegleitung wird mit 37,81 € netto je angefanger Stunde berechnet.
Berechnet wird die Stylingbegleitung je angefangener Stunde ab Fertigstellung des kompletten Brautstylings. Die Rechnung hierfür wird nach dem Hochzeitstag, unabhängig der Hauptrechnung, gestellt. Diese hat ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
2.3 Early-Bird Pauschale: Eine Early-Bird Pauschale von 42,02 € netto wird fällig, wenn die Stylingtermine vor 06:00 Uhr am Morgen starten müssen. Eine Verkürzung der allgemein angegebenen Stylingzeit pro Person zur Umgehung der Pauschale ist nicht möglich.
3. Brautstyling:
3.1 Anfahrtspauschale: Die Anfahrtspauschale beinhaltet Hin und Rückreise, sowie die Vergütung für den Transport und Auf-/Abbau meiner Utensilien on Location. Die Anfahrtspauschale wird berechnet ab Pfauentorstr.22, 67547 Worms bis zur jeweilig genannten Adresse für Probetermin und Hochzeitstag. Die Summe ist dem ausgestellten Angebot zu entnehmen. Sollte ein Locationwechsel meinerseits nötig werden, wird eine Anfahrtspauschale für die zusätzlich zurückgelegte Stecke ebenfalls fällig.
3.2 Probetermin: Der Braut-Probetermin wird individuell vereinbart und dauert in der Regel zwischen 2 und 4 Stunden. Nach Überschreitung von 4 Stunden mit 50€ netto pro angefangener Stunde berechnet. Dieser Termin wird i.d.R. ca. 4-8 Wochen vor dem Hochzeitsdatum angesetzt, maximal jedoch 10 Wochen vor Hochzeitstag. Eine Anfrage zur Terminabsprache erfolgt von mir an die, im vom Kunden unterzeichnen Angebot, angegebene E-Mail-Adresse. Eine Terminfindung hierzu startet (bei zeitlich ausreichend im Voraus bestätigter Buchung) mit mindestens 6 Wochen Vorlaufzeit vor Hochzeitsdatum. Der Probetermin kann generell nicht an Samstagen stattfinden. Sonntagstermine zur Probe sind gegen Aufpreis von 200,00€ netto als Sonntagszuschlag in Ausnahmefällen möglich. Montag bis Freitag sind Probetermine zeitlich sehr flexibel nach Absprache durchführbar.
Kleid und Accessoires sollten zum Probetermin vorhanden sein, mindestens jedoch ein aussagekräftiges Foto vorliegen. Ggf. gesammelte Fotos zur Stylinginspiration der Braut und zur Abstimmung auf Typ und Kleid werden beim Probetermin besprochen.
Eine nicht zustande Kommens des vereinbarten Probetermins durch die Braut (auch Absage durch die Braut oder durch Dritte im Namen der Braut), 24 Stunden oder kürzer vor Termin, wird mit 150€ netto als Ausfallentschädigung berechnet. Bei nicht erscheinen (No Show) der Braut zum vereinbarten Termin werden ebenfalls 150€ netto als Ausfallentschädigung fällig. Die ggf. von mir zurückgelegten Kilometer zur vereinbarten Adresse des Probetermins, werden auch bei nicht zustandekommen des Termins, in oben genannten Fällen, fällig.
Sollte das Haar der zu stylenden Personen chemisch geglättet worden sein, ist eine haltbare Erstellung von offenen oder halboffenen Frisuren mit Wellen oder Locken nicht möglich!
Auch eine schon weit herausgewachsene chemische Glättung fällt unter oben genannten Fall.
Wird das zu stylende Haar regelmäßig mit Olaplex, Bond Pro, Wellaplex, Smartbond, Fiberplex, K18 oder ähnlichen Produkten zur (glättenden) Pflege behandelt, ist es von Nöten die Produkte mindestens 7 Tage vor Gaststyling durch leichte Pflege- und Renigungsprodukte zu ersetzen. Andernfalls ist ein haltbares Erstellen von Wellen und Locken nicht möglich. Sollte ein Friseurtermin kurz vor den Terminen angesetzt sein, empfiehlt es sich außerdem den Friseur darum zu bitten, Pflegeprodukte dieser oder vergleichbarer Pflegeserien nicht zu verwenden.
3.3 Hochzeitstag: Für die Durchführung des Brautstylings am Hochzeitstag sollten ca. 2h eingeplant werden.
Die Stylingzeiten der ggf. weiteren gebuchten Gaststylings werden individuell beim Probetermin besprochen, ebenso die exakte Stylingzeit der Braut.
Sollte während des Brautstylings ein Fotograf/Kamerateam das „Getting Ready“ begleiten, würde ich mich über eine kurze Information freuen. Gegebenenfalls verlängert sich außerdem die Stylingzeit der Braut dadurch etwas.
In der Stylinglocation sollte ein Arbeitsplatz mit ausreichend Tageslicht und Abstellmöglichkeit zum Aufbau meiner Produkte gegeben sein. Ein keiner Sofabeistelltisch/Nachttisch oder ein Waschbecken reicht nicht aus. Sollte es möglich sein einen erhöhten Barstuhl mit Lehne und Mehrfachsteckdose von der Location bereitstellen zu lassen ist dies sehr willkommen. Ebenso eine Bereitstellung von Trinkwasser während des Stylings.
4. Buchung
4.1. Terminreservierung: Sollten Sie sich entscheiden das Angebot anzunehmen und den Termin zu reservieren, bitte ich Sie mich per Mail zu kontaktieren und den Termin, durch Zusenden des unterschriebenen Angebots, verbindlich zu bestätigen. Mit Bestätigung wird die im Angebot angegebene Summe als Terminreservierungspauschale binnen 14 Tagen fällig.
Bitte im Betreff der Überweisung angeben: „Terminreservierungspauschale" und Hochzeitsdatum.
Nach Geldeingang erfolgt die eigentliche Reservierung des Termins durch Bestätigung meinerseits per E-Mail und Quittierung der erhaltenen Summe meinerseits.
4.2 Zahlungsziel und Rechnung: Das Zahlungsziel der finalen Rechnung ist auf der jeweiligen Rechnung aufgeführt, beträgt ohne Vermerk generell jedoch 14 Tage ab Rechnungsdatum. Die Endrechnung zum Brautstyling ist im Regelfall einen Tag vor Hochzeitsdatum fällig. Der Rechnungsversand erfolgt nach dem Probetermin und noch vor dem Hochzeitsdatum. Der Versand erfolgt als pdf-Datei per E-Mail an die im unterzeichneten Angebot vom Kunden angegebene E-Mail Adresse. Auf ausdrücklichen Wunsch versende ich auch gerne als Druck per Post. Bei Zustandekommen der gebuchten Leistungen laut unterzeichnetem Angebot, wird die Terminreservierungspauschale als Rabatt auf der finalen Rechnung gekennzeichnet.
Eventuell anfallende Extrakosten, wie oben erwähnt, finden bei zeitiger Buchung ebenso Platz auf der Endrechnung, andernfalls finden sie auf einer gesondert ausgestellten Rechnung platz.
4.3 Absage: Sollte eine Absage des Brautstylings am Hochzeitstag Ihrerseits nach geleisteter Terminreservierungspauschale erfolgen, die NICHT durch höhere Gewalt begründet ist und die Feier nicht durchführbar machen (z.B. neue Pandemiebestimmungen, schwere Naturkatastrophen), besteht kein Anspruch auf Erstattung. Sollte der Hochzeitstermin verschoben werden müssen, verfällt die Terminreservierungspauschale ebenfalls.
Ein erneuter Probetermin bei neuer Terminfindung zum Brautstyling wird mit 150€ netto in Rechnung gestellt. Es gelten hierzu auch die etwas weiter oben aufgeführte Konditionen bzgl. Zeitüberschreitung des Probetermins.
(Stand 26.05.2025)