Buchungsbedingungen
für Bräute
Hier findest du die online abrufbare und immer aktuellste Version der Buchungsbedingungen für ein Brautstyling oder Gaststyling bei mir.
Hilfreiche Seiten sind außerdem unter folgenden Buttons abrufbar:
Allgemeine Buchungsbedingungen Brautstyling
(AGB-B)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-B) gelten für alle Leistungen im Bereich Brautstyling, die durch ANN FOX – Anne Regensburger (nachfolgend „Stylistin“) erbracht werden, unabhängig davon, ob die Leistung on Location, im Studio oder mobil beim Kunden stattfindet.
§ 2 Leistungsumfang
Angeboten werden Leistungen im Bereich Brautstyling (Haarstyling und Make-up für Bräute), deren Gäste sowie dem Bräutigam. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen, schriftlichen Angebot.
Ausdrücklich nicht im Leistungsumfang enthalten sind:
Haarschnitte jeder Art, Bartpflege, Haarentfernung, chemische Umformung der Haare, colorationen aller Art der Haare
Nageldesign, Maniküre, Pediküre
Wimpernlifting, Augenbrauenlifting
Kosmetische Behandlungen (Hautausreinigung, Säurepeelings u. Ä.)
2.1 Brautstyling (Haare & Make-up inkl. Probetermin und Verbrauchsmaterial)
Probetermin
Der Probetermin wird individuell vereinbart und dauert in der Regel 2 bis 4 Stunden. Jede angefangene Stunde über 4 Stunden wird mit 55 € (netto) berechnet. Der Termin findet i. d. R. 4–8 Wochen, maximal 10 Wochen vor dem Hochzeitsdatum statt. Die Terminanfrage erfolgt durch die Stylistin per E-Mail an die bei Buchung angegebene Mailadresse, mit einer Vorlaufzeit (bei rechtzeitiger Buchung) von mindestens 6 Wochen vor dem Hochzeitsdatum.
Probetermine finden grundsätzlich nicht samstags statt. Sonntagstermine sind in Ausnahmefällen gegen einen Sonntagszuschlag von 200 € (netto) möglich. Mo–Fr sind Probetermine zeitlich flexibel durchführbar. Der späteste Start eines Probetermins liegt jedoch bei 15:30 Uhr.
Brautkleid und Accessoires sollten zum Probetermin vorhanden oder durch aussagekräftige Fotos dokumentiert sein. Inspirationsbilder zum Wunschstyling werden individuell besprochen. Stylingzeiten, Tagesplanung sowie ggf. anfallende Gaststylings oder das Touch-up des Bräutigams werden beim Probetermin abgestimmt und schriftlich festgehalten. Begleitet ein Fotograf/Kamerateam das Getting Ready, ist zusätzliche Zeit einzuplanen, auch dies erfolgt schriftlich.
Wichtiger Hinweis zur Haarbeschaffenheit: Chemisch geglättetes Haar (auch weit herausgewachsen) erlaubt keine haltbaren Wellen oder Locken. Wer Haar regelmäßig mit Olaplex, Bond Pro, Wellaplex, Smartbond, Fiberplex, K18 oder vergleichbaren (glättenden) Produkten behandelt, muss diese mindestens 7 Tage vor dem Styling durch leichte, ggf. tiefenreinigende Pflegeprodukte ersetzen. Dasselbe gilt für einen unmittelbar davor liegenden Friseurtermin – bitte den Friseur entsprechend betreffend glättender Produkte informieren. Dieser Hinweis gilt für Probetermin und Hochzeitstag gleichermaßen.
Hochzeitstag
Am Hochzeitstag sind bereitzustellen: ein heller Arbeitsplatz mit ausreichend Tageslicht und Abstellfläche (kein Nachttisch/Waschbecken), mindestens eine Steckdose in unmittelbarer Nähe sowie Trinkwasser. Wünschenswert: ein erhöhter Barstuhl mit Lehne und eine Mehrfachsteckdose. Ist dieser nicht vorhanden, bringt die Stylistin einen Stylingstuhl mit.
Das Styling erfolgt gemäß dem beim Probetermin abgestimmten Ergebnis und dauert ca. 2–3 Stunden. Die Stylistin stellt ein Touch-up-Kit (u. a. Taschentuch, Wattestäbchen, Lippenpflegeprodukt in Miniaturform) zum eigenständigen Auffrischen bereit.
Verbrauchsmaterial
Verbrauchsmaterial umfasst Make-up- und Haarstylingprodukte in der benötigten Menge je gebuchtem Styling, sowie Haarklemmen, Haarkissen sowie Tageswimpern. Extensions jeglicher Art sind nicht im Verbrauchsmaterial enthalten. Das Verbrauchsmaterial ist ausschließlich für gebuchte Stylings vorgesehen. Keine Selbstbedienung für Gäste, Familie und Freunde und Bekannte.
2.2 Gaststylings (Haare und/oder Make-up inkl. Verbrauchsmaterial)
Gaststylings werden beim Probetermin zeitlich geplant und schriftlich festgehalten. Das Brautpaar ist selbst dafür verantwortlich, die vereinbarten Stylingzeiten sowie die Hinweise zur Haarbeschaffenheit (siehe § 2.1) an die zu stylenden Gäste weiterzugeben.
Gaststylings sind nur dann zeitlich garantiert durchführbar, wenn sie im ursprünglichen Angebot gebucht wurden. Nachträgliche Buchungsanfragen können aufgrund zeitlicher Verfügbarkeit abgelehnt werden. Kein Angebot von Kinderhaarstyling bis 12 Jahre.
Richtwerte Stylingdauer:
Haare und Make-up: 45 Min. bis 2 Std.
Haarstyling: 30 Min. bis 1,5 Std.
Make-up: 25 Min. bis 1 Std.
Ist aufgrund der Anzahl der Stylings oder zeitlicher Anforderungen ein zweiter Hair & Make-up Artist erforderlich, empfiehlt die Stylistin auf Wunsch geeignete Kolleg:innen und fragt diese unverbindlich an. Es gelten hierfür ausschließlich die Konditionen des zusätzlich angefragten Artists.
Probestylings für Gäste sind möglich und zusätzlich buchbar. Es gelten die im Angebot vereinbarten Konditionen gleichermaßen für Probetermin Gaststyling und Gaststyling am Hochzeitstag. Termine können gesondert zum Brautprobetermin vereinbart werden.
2.3 Touch-up Bräutigam
Das Touch-up (15–25 Min.) beinhaltet ein leichtes, unauffälliges Make-up inkl. Hautpflege zur optischen Korrektur der Haut. Ggf. anfallende Umbauzeiten werden berücksichtigt. Die Haut sollte frisch gereinigt sein. Leistungsdetails und Zeitplanung werden beim Probetermin abgestimmt und schriftlich festgelegt.
2.4 Extras
Stylingbegleitung
Die Stylingbegleitung umfasst u. a. das Auffrischen von Make-up und/oder Haarstyling nach der Trauung sowie Unterstützung beim Fotoshooting (inkl. Material), ggf. ein Umstyling nach der Trauung oder vor der Party. Wünsche werden beim Probetermin genau besprochen und festgehalten.
Eine Buchung direkt zur Brautstyling-Buchung wird empfohlen. Die Dauer ist bei Buchung verbindlich festzulegen. Kurzfristige Verlängerungen sind nur nach Verfügbarkeit möglich. Bei Verkürzung gelten § 5.3 (Stornierungsbedingungen Extras).
Abgerechnet wird die Stylingbegleitung je angefangener Stunde ab Fertigstellung des Brautstylings. Die Rechnung wird nach dem Hochzeitstag separat gestellt (Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungsdatum).
Early-Bird-Pauschale
Die Early-Bird-Pauschale ist fällig, wenn der Stylingbeginn vor 06:00 Uhr am Morgen liegt. Eine Verkürzung der regulären Stylingzeit zur Umgehung der Pauschale ist nicht möglich.
§ 3 Buchung und Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche Buchungszusage per E-Mail
Rücksendung des unterzeichneten Angebots
Eingang der Terminreservierungspauschale innerhalb von 14 Tagen auf das im Angebot angegebene Konto (Verwendungszweck: „Terminreservierungspauschale“ + Hochzeitsdatum)
Nach Zahlungseingang und Erhalt des unterzeichneten Angebots bestätigt die Stylistin die Buchung per E-Mail und quittiert den Eingang. Erst dann gilt der Termin als verbindlich gebucht und der Vertrag als geschlossen.
§ 4 Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
Die gültigen Preise sind dem schriftlichen Angebot zu entnehmen. Preise sind nicht verhandelbar.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Probetermin und vor dem Hochzeitsdatum per E-Mail an die bei Buchung angegebene Adresse (auf Wunsch auch per Post). Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum, sofern auf der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel ausgewiesen ist.
Barzahlung ist vorab abzustimmen; der Betrag ist passend und unaufgefordert zum Termin bereitzuhalten. Die ausgestellte Rechnung gilt in diesem Fall als Quittung.
Die Terminreservierungspauschale wird als Rabatt auf der Endrechnung ausgewiesen. Extrakosten, die vor oder beim Probetermin entstehen, werden auf der Endrechnung erfasst; später anfallende Extrakosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 5 Stornierung und Terminabsage
5.1 Probetermin
Absagen und Verschiebungen sind bis 72 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei.
Bei späterer Absage:
bis 72 Stunden vor Beginn: Ausfallgebühr 55 € (netto)
bis 24 Stunden vor Beginn oder Nichterscheinen: Ausfallgebühr 150 € (netto)
Absagen und Verschiebungen müssen schriftlich per E-mail an info@ann-fox-makeup.de erfolgen.
5.2 Brautstyling am Hochzeitstag
Bei Stornierung nach Leistung der Terminreservierungspauschale aus anderen als höheren Gewalt-Gründen (z. B. behördlich angeordnete Pandemiebestimmungen, schwere Naturkatastrophen) besteht kein Erstattungsanspruch. Absagen müssen schriftlich per E-mail an info@ann-fox-makeup.de erfolgen.
Bei Verschiebung des Hochzeitstermins verfällt die Terminreservierungspauschale; für den neuen Termin ist erneut eine Terminreservierungspauschale zu leisten. Ein erneuter Probetermin (Kosten: 250 € netto, ggf. zzgl. Zeitzuschlag) ist erforderlich, wenn zwischen dem neuen Hochzeitsdatum und dem bereits vereinbarten oder abgehaltenen Probetermin mehr als 6 Monate liegen.
5.2.1 Ausfallhonorar bei Stornierung nach abgehaltenem Probetermin
Wird das Brautstyling nach dem Probetermin storniert und liegt kein Fall höherer Gewalt vor (§ 5.2), ist das folgende Ausfallhonorar fällig. Berechnungsgrundlage ist die im unterzeichneten Angebot ausgewiesene Gesamtnettosumme für das Brautstyling (ohne Extras und Anfahrtskosten):
Zeitpunkt der schriftlichen Stornierung
Ausfallhonorar
8 bis unter 10 Wochen vor dem Hochzeitsdatum
50 % der Gesamtnettosumme
4 bis unter 8 Wochen vor dem Hochzeitsdatum
75 % der Gesamtnettosumme
Weniger als 4 Wochen vor dem Hochzeitsdatum
100 % der Gesamtnettosumme
Anrechnung: Die geleistete Terminreservierungspauschale wird auf das fällige Ausfallhonorar angerechnet.
Maßgeblicher Zeitpunkt: Eingang der schriftlichen Stornierungsmitteilung per E-Mail an info@ann-fox-makeup.de. Mündliche oder telefonische Absagen begründen keinen Anspruch auf eine günstigere Staffelungsstufe.
Fälligkeit: Das Ausfallhonorar wird innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Stornierungsmitteilung in Rechnung gestellt und ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
Rechtlicher Hinweis: Das Ausfallhonorar beruht auf § 648 BGB. Die Staffelung bildet den zu erwartenden Verdienstausfall der Stylistin ab, da eine kurzfristige Neuvergabe des Termins mit zunehmender zeitlicher Nähe zur Hochzeit zunehmend unwahrscheinlich ist.
5.3 Gaststylings und Extras
Fest gebuchte Gaststylings können bis zur Durchführung des Probetermins kostenfrei storniert werden. Nach dem Probetermin wird der vereinbarte Gaststylingpreis als Ausfallgebühr fällig.
Extraleistungen (§ 2.4) können bis 72 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei storniert werden. Bei späterer Absage:
bis 72 Stunden vor Beginn: Ausfallgebühr 55 € (netto)
bis 24 Stunden vor Beginn oder Nichterscheinen: Ausfallgebühr 150 € (netto)
Die Early-Bird-Pauschale ist von der Stornierung ausgeschlossen. Absagen müssen schriftlich per E-mail an info@ann-fox-makeup.de erfolgen.
§ 6 Verspätungen
Verspätungen von Kundenseite können die Stylingdauer verkürzen, um Folgetermine einzuhalten; Qualität und Haltbarkeit können entsprechend beeinträchtigt sein. Ab 30 Minuten Verspätung kann das Styling nicht mehr begonnen werden – der volle Preis bleibt dennoch fällig.
Verspätungen von mehr als 30 Minuten ohne Benachrichtigung oder telefonische Erreichbarkeit gelten als Nichterscheinen (No-Show); der volle Preis bleibt fällig.
Als Verspätung gilt jede Verzögerung, die verhindert, dass die Stylistin zum schriftlich vereinbarten Zeitpunkt mit dem Styling beginnen kann.
§ 7 Anfahrt und Reisekosten
Die Anfahrtspauschale umfasst Hin- und Rückweg zum jeweiligen Termin sowie den Transport und Auf-/Abbau des Materials. Anfahrtskosten werden für Probetermin und Hochzeitstag gesondert berechnet und sind dem Angebot zu entnehmen. Ausgangspunkt ist stets: Pfauentorstr. 22, 67547 Worms.
Ist ein Locationwechsel zwischen gebuchten Stylings erforderlich, wird die zurückzulegende Strecke gesondert berechnet.
Pauschalregelungen gelten bis 200 km (Hin- und Rückweg kombiniert je Termin). Darüber hinaus: 0,65 € je gefahrenem Kilometer (netto) ab 67547 Worms. Bei einer einfachen Anfahrt von mehr als 300 km fällt eine Übernachtungspauschale von 150 € (netto) an.
§ 8 Bildrechte und Fotoverwendung
Mit ausdrücklicher Zustimmung der Kund:innen dürfen Vorher-Nachher-Fotos und Ergebnisbilder zu Marketingzwecken der Stylistin (z. B. Website, Instagram, Pinterest, LinkedIn) veröffentlicht werden. Eine formlose Zustimmung genügt. Die Zustimmung kann jederzeit formlos und schriftlich widerrufen werden. Auf Wunsch kann eine Namensnennung oder Verlinkung erfolgen.
§ 9 Haftung
Die Haftung für gesundheitliche Risiken (insbesondere allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten), die aus dem Styling oder dem Produkteinsatz resultieren, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Kund:innen und zu stylende Personen sind verpflichtet, bekannte Allergien oder Empfindlichkeiten vor dem Termin mitzuteilen.
§ 10 Angebotsgültigkeit
Die Angebotsgültigkeit ist dem Angebot selbst zu entnehmen. Die Gültigkeit liegt generell bei 7 bis maximal 14 Tagen. Danach bleibt es nur so lange offen, bis der Termin anderweitig vergeben wird.
§ 11 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des vereinbarten Auftrags verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Es gilt die Datenschutzerklärung unter:
https://www.ann-fox-makeup.de/datenschutz
§ 12 Änderungsvorbehalt
ANN FOX – Anne Regensburger behält sich das Recht vor, diese AGB-B jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuell gültige Fassung wird veröffentlicht unter:
https://www.ann-fox-makeup.de/braut-buchungsbedingungen
Für bereits bestätigte Buchungen gelten die zum Buchungszeitpunkt gültigen AGB-B.
§ 13 Kein Widerrufsrecht
Da es sich um termingebundene Dienstleistungen handelt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht werden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Mit verbindlicher Buchung erkennen Kund:innen diese Regelung an.
§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Worms, soweit gesetzlich zulässig.
§ 15 Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch. Im Falle von Abweichungen zwischen Sprachversionen gilt die deutsche Fassung.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB-B ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Vorschrift.
-Handschriftliche Änderungen der oben aufgeführten Bedingungen haben keine Wirksamkeit.-
(Stand 23.06.2026)

